Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zum bundesweiten Sportabzeichen-Wettbewerb 2023 der Sparkassen-Finanzgruppe

1. Allgemeines

Im Rahmen des Sportabzeichen-Wettbewerbs 2023 der Sparkassen-Finanzgruppe werden aus sechs Themenschwerpunkten die besten Engagements für das Deutsche Sportabzeichen ermittelt.

Folgende Themenschwerpunkte sind für den Wettbewerb vorgesehen:

  1. Themenschwerpunkt „Sportliche Leistung“ (gemäß Ziffer 4.1)
  2. Engagement-orientierte Themenschwerpunkte (gemäß Ziffer 4.2)
    a) Inklusion
    b) Innovation
    c) Integration
    d) Kooperationen
    e) Sonstiges

Mit der Teilnahme am bundesweiten Sportabzeichen-Wettbewerb 2023 der Sparkassen- Finanzgruppe erkennt der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen als verbindlich an.

2. Veranstalter

Veranstalter des Wettbewerbs ist der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV), Charlottenstraße 47, 10117 Berlin. Er ist Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz- Grundverordnung und des BDSG. Der DSGV hat die einheit.berlin gmbh, Ebertystraße 51, 10249 Berlin, mit der technischen Umsetzung des Wettbewerbs beauftragt.

3. Teilnahmeberechtigter Personenkreis

Zur Teilnahme sind juristische Personen (z. B. alle Bildungseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen; Vereine und Unternehmen) mit Sitz in Deutschland und natürliche Personen ab 18 Jahren berechtigt. Juristische Personen können an allen Themenschwerpunkten teilnehmen. Natürliche Personen (Einzelpersonen oder Gruppen) ab 18 Jahren und mit Sitz in Deutschland können sich ausschließlich für die engagement-orientierten Schwerpunkte nach Ziffer 4.2 bewerben. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht möglich. Ein Teilnehmer darf lediglich eine Bewerbung einreichen. Dem Themenschwerpunkt „Sportliche Leistung“ liegen die Bedingungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu Grunde, die in Ziffer 5. aufgeführt sind.

Nicht teilnehmen dürfen Mitarbeiter des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e.V., der einheit.berlin gmbh, der Deutschen Sport-Marketing GmbH, des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Behindertensportverbandes sowie deren Familienangehörige.

4. Teilnahme und Registrierung

Die Teilnahme am Sportabzeichen-Wettbewerb erfolgt durch Anmeldung und Übermittlung der nachfolgend näher beschriebenen Daten sowie des Wettbewerbsbeitrages des Teilnehmers im Wettbewerbsportal auf der Website www.sportabzeichen-wettbewerb.de und ist ausschließlich im genannten Zeitraum möglich.

Zur Registrierung ist eine gültige E-Mail-Adresse notwendig. Nach Eingabe der E-Mail- Adresse erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, der durch ein Klicken aktiviert werden muss. Erst nach der Aktivierung des Bestätigungslinks ist die Teilnahme am Sportabzeichen-Wettbewerb freigeschaltet.

Anschließend wird der Teilnehmer darum gebeten, seinen Wettbewerbsbeitrag einem oder maximal zwei der unter Ziffer 4.1. („Sportliche Leistung“) und Ziffer 4.2 („Engagement- orientierte Themenschwerpunkte“) aufgeführten Themenschwerpunkte zuzuordnen. Falls keiner der aufgeführten Themenschwerpunkte passend ist, besteht die Möglichkeit, „Sonstiges“ auszuwählen. Neben dem Schwerpunkt „Sportliche Leistung“ kann zusätzlich einer der engagement-orientierten Schwerpunkte (gemäß Ziffer 4.2) ausgewählt werden.

Der Veranstalter behält sich vor, den/die Schwerpunkt/e für den Teilnehmer auszuwählen, wenn der vom Teilnehmer gewählte Schwerpunkt aus Sicht des Veranstalters nicht zutreffend/passend ist.

Juristische Personen (z. B. alle Bildungseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen; Vereine und Unternehmen), die sich für den Schwerpunkt „Sportliche Leistung“ bewerben, müssen zusätzlich Angaben zu den Feldern „Anzahl Schüler/Mitglieder/Mitarbeiter“ und „Anzahl abgelegter Sportabzeichen“ machen. Für natürliche Personen (Einzelpersonen oder Gruppen) besteht diese Pflicht nicht, sie werden gebeten, Angaben zu den restlichen Feldern des Bewerbungsformulars zu machen.

Das Teilnahmeformular muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.

Der Teilnehmer erstellt im Wettbewerbsportal seinen Wettbewerbsbeitrag. Der Wettbewerbsbeitrag besteht aus:

  • Einem Textbeitrag gemäß den Vorgaben an Textzeichen (max. 1.000 Zeichen),
  • Einem bildlichen Inhalt (ein Foto und/oder ein Video). Die Größe des bildlichen Inhalts darf die Gesamtgröße von 320 MB nicht überschreiten.

Anschließend muss der Teilnehmer das Anmeldeformular ausfüllen und dem Veranstalter über die automatische Sendefunktion zusenden.

Sobald die Bewerbung nach einer Prüfung durch den Veranstalter nach Maßgabe des folgenden Absatzes auf der Internetseite www.sportabzeichen-wettbewerb.de erscheint, gilt sie als dem Veranstalter übergeben.

Die Bewerbung kann nach Übergabe an den Veranstalter bis zum Wettbewerbsende im Wettbewerbsportal unter „Mein Account“ geändert ändert. Dies gilt nicht für bereits hochgeladene Fotos, Videos oder Bewerbungstexte. Diese können nicht mehr über das Wettbewerbsportal ausgetauscht oder bearbeitet werden. Bei Änderungsbedarf bezüglich Fotos, Videos oder Bewerbungstexten muss dieser per E-Mail an sportfoerderung@dsgv.de gesendet werden.

Der Veranstalter behält sich vor, Text-, Video- oder Bildbeiträge mit thematisch unpassenden sowie aufgrund gesetzlicher Regelungen verbotenen Inhalten vom Wettbewerb auszuschließen.

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens und seines Beitrages auf der Internetseite www.sportabzeichen-wettbwerb.de einverstanden.

Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

4.1 Themenschwerpunkt „Sportliche Leistung“

In dem Themenschwerpunkt „Sportliche Leistung“ werden die Sportabzeichen aller Schüler/ Studenten/Vereinsmitglieder/Mitarbeiter teilnehmender deutscher Bildungseinrichtungen, Vereine und Unternehmen, die die Bedingungen des DOSB erfüllen (s. Ziffer 5.), gewertet.

Für die Registrierung und zur Teilnahme in dem Themenschwerpunkt „Sportliche Leistung“ sind nachfolgende Daten erforderlich:

  • E-Mail-Adresse des Anmelders
  • Ansprechpartner, Anschrift, Name, Ort und Postleitzahl der zur Teilnahme angemeldeten Person (Bildungseinrichtung/Verein/Unternehmen)
  • Gesamtzahl der Schüler/Studenten/Vereinsmitglieder/Mitarbeiter (ab sechs Jahren, Geburtsdatum 01.01.2017) zum Stichtag 31. Dezember 2023*
  • Anzahl der erfolgreich abgelegten Sportabzeichen zum Stichtag 31. Dezember 2023*

    *In diesem Themenschwerpunkt ist die Anzahl der abgelegten Sportabzeichen in Relation zur Anzahl der Schüler, Mitglieder oder Mitarbeiter entscheidend, daher sollten diese beiden Felder unbedingt ausgefüllt werden. Die Anzahl der Schüler/Studenten/Vereinsmitglieder/Mitarbeiter und die Anzahl der erfolgreich abgelegten Sportabzeichen können vom Anmelder innerhalb des Wettbewerbszeitraums jederzeit bearbeitet/korrigiert werden. Der Anmelder ist für den DSGV der direkte Ansprechpartner im Rahmen des Sportabzeichen-Wettbewerbs.

4.2 Engagement-orientierte Themenschwerpunkte

Teilnehmer können sich auch mit einem besonderen Engagement für das Deutsche Sportabzeichen bewerben.

Die im Folgenden definierten Merkmale je Schwerpunkt dienen bei der Auswahl der für das Engagement passenden Themenschwerpunkte als Orientierung:

a) Inklusion:

Die Teilnehmer zeigen mit der Auswahl dieses Schwerpunktes, dass eine Behinderung keineswegs dem Engagement für das Deutsche Sportabzeichen im Weg steht.
Im Folgenden sind Beispiele für Engagements in diesem Schwerpunkt aufgeführt:

  • Die Teilnehmer engagieren sich für ein Sportabzeichen-Projekt, in dem sich Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam für Sportabzeichen-Aktivitäten begeistern oder trainieren eventuell einen solchen Verein.
  • Die Teilnehmer haben womöglich selbst eine Behinderung und trainieren in einem Team, das aus Menschen mit einer Behinderung besteht und gemeinsam das Sportabzeichen ablegt.

b) Integration:

Die Teilnehmer zeigen mit der Auswahl dieses Schwerpunktes, dass Sie durch Sportabzeichen-Projekte die Integration aktiv fördern und kulturelle Hindernisse abbauen.
Im Folgenden sind Beispiele für Engagements in diesem Schwerpunkt aufgeführt.

  • Die Teilnehmer engagieren sich für ein Sportabzeichen-Projekt, das von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund initiiert wurde bzw. in dem Menschen mit und ohne Migrationshintergrund gemeinsam trainieren.
  • Die Teilnehmer trainieren oder engagieren sich für ein Sportabzeichen-Projekt, das sich insbesondere an Menschen mit Migrationshintergrund oder an Geflüchtete wendet.

c) Innovation:

Bei diesem Schwerpunkt ist insbesondere die Kreativität gefragt.

  • Die Teilnehmer haben eine neuartige oder besonders kreative Idee im Rahmen ihres Sportabzeichen-Projekts umgesetzt.

d) Kooperationen:

Der Schwerpunkt kann ausgewählt werden, wenn die Teilnehmer an einem ähnlichen Gemeinschaftsprojekt wie im Folgenden aufgeführt, aktiv sind.

  • Die Teilnehmer sind an einem Gemeinschaftsprojekt mit z. B. ihrem Sportbund, ihrer lokalen Sparkasse, ihrem Unternehmen, ihrer Stadt/Gemeinde oder einem anderen Partner beteiligt und unterstützen gemeinsam ein Sportabzeichen-Projekt.

e) Sonstiges:

Hier haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihren eigenen Themenschwerpunkt zu setzen, wenn keine der aufgeführten Bereiche auf ihre Sportabzeichen-Aktivität zutrifft.


Folgende Daten sind zur Teilnahme an einem engagement-orientierten Themenschwerpunkt nach Ziffer 4.2 erforderlich:

  • E-Mail-Adresse des Anmelders für die Zusendung des Bestätigungslinks
  • Name, Anschrift, Ort und Postleitzahl des Teilnehmers


5. Anerkennung Sportabzeichen

Der Teilnahme am Themenschwerpunkt „Sportliche Leistung“ (gemäß Ziffer 4.2.) des Sportabzeichen-Wettbewerbs liegen die Bedingungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zugrunde, die für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens gelten. Angerechnet werden alle Sportabzeichen, die im laufenden Wettbewerbszeitraum bis zum 31. Dezember 2023 abgelegt und im Wettbewerbsportal auf www.sportabzeichen- wettbewerb.de erfasst worden sind. Dazu zählen auch die Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen. Nicht angerechnet werden sonstige sportliche Abzeichen wie das Tanzsportabzeichen, Judo-Sportabzeichen, u. a. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) schreibt ein Mindestalter von sechs Jahren für die Prüfung zum Deutschen Sportabzeichen vor. Personen, die dieses Mindestalter im laufenden Jahr nicht erreichen, werden bei der Angabe der Schüleranzahl oder der Vereinsmitgliederzahl nicht mitgezählt. Sportabzeichen von diesen Schülern und Vereinsmitgliedern werden ebenfalls nicht gewertet. Erfolgreich abgelegte Sportabzeichen können auch für mehrere Einrichtungen erfasst werden. So kann das Sportabzeichen eines Vereinsmitglieds auch für weitere Vereine gewertet werden, sofern die Person auch in diesen Vereinen Mitglied ist und die Vereine am Sportabzeichen-Wettbewerb teilnehmen. Die ausführlichen Bedingungen des DOSB zum Sportabzeichen können auf der Internetseite www.deutsches-sportabzeichen.de eingesehen werden.

6. Wettbewerbszeitraum

Der Wettbewerb findet im Zeitraum vom 1. April 2023 (00:00 Uhr) bis 31. Dezember 2023 (24:00 Uhr) statt. Teilnahmeberechtigt ist nur, wessen Anmeldung bis spätestens 24:00 Uhr des letzten Wettbewerbstags (31. Dezember 2023) auf der Website www.sportabzeichen- wettbewerb.de eingegangen ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Frist zur Erfassung der abgelegten Sportabzeichen im Wettbewerbsportal auf www.sportabzeichen-wettbewerb.de bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern.

7. Gewinne

7.1 Wertungsschlüssel Themenschwerpunkt „Sportliche Leistung“

Zur Vergleichbarkeit der Bildungseinrichtungen/Vereine/Unternehmen wird die Summe der erfolgreich abgelegten Sportabzeichen im Wettbewerbszeitraum in das prozentuale Verhältnis zu der Gesamtanzahl an Schülern/Studenten/Vereinsmitgliedern/Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtung gesetzt. Nachfolgender Wertungsschlüssel gilt für teilnehmende Einrichtungen:

  • In der Größe von 10 bis 100 Mitglieder: Um in der Gesamtwertung 100 % zu erreichen, müssen die Sportabzeichen von 100 % der Mitglieder erfolgreich abgelegt und erfasst werden.
  • In der Größe von 101 bis 250 Mitglieder: Um in der Gesamtwertung 100 % zu erreichen, müssen die Sportabzeichen von 90 % der Mitglieder erfolgreich abgelegt und erfasst werden.
  • In der Größe von 251 bis 500 Mitglieder: Um in der Gesamtwertung 100 % zu erreichen, müssen die Sportabzeichen von 80 % der Mitglieder erfolgreich abgelegt und erfasst werden.
  • In der Größe von 501 bis 1000 Mitglieder: Um in der Gesamtwertung 100 % zu erreichen, müssen die Sportabzeichen von 70 % der Mitglieder erfolgreich abgelegt und erfasst werden.
  • In der Größe von 1001 bis 2000 Mitglieder: Um in der Gesamtwertung 100 % zu erreichen, müssen die Sportabzeichen von 60 % der Mitglieder erfolgreich abgelegt und erfasst werden.
  • In der Größe ab 2001 Mitgliedern: Um in der Gesamtwertung 100 % zu erreichen, müssen die Sportabzeichen von 40 % der Mitglieder erfolgreich abgelegt und erfasst werden.

    Unabhängig von der Anzahl der erfassten Sportabzeichen pro Mitglied, kann jede/r/s Bildungseinrichtung/Verein/Unternehmen in der Gesamtwertung maximal 100 % erreichen. Sollten mehrere Bildungseinrichtungen/Vereine/Unternehmen in der jeweiligen Wertung über ein identisches Verhältnis verfügen, entscheidet das Losverfahren. Im Falle des Gewinns müssen die Gewinner ihre Angaben vom zuständigen Sportbund bestätigen lassen. Hierfür erhalten die Gewinner einen Meldebogen vom Veranstalter. Erst dann besteht Anspruch auf den Gewinn. Anfallende Kosten des Nachweises sind vom Teilnehmer zu tragen.

7.2 Ermittlung der Gewinne

Es können viele Einzelpreise im Wert von insgesamt bis zu 100.000 Euro gewonnen werden. Je Gewinner wird ein maximaler Gewinn in Höhe von 3.000 Euro vergeben. Im Falle des Gewinns des Publikumsvotings (Ziffer 7.3) werden Gewinne von 500 Euro vergeben.

Der Veranstalter behält sich vor, die mögliche Gesamtgewinnsumme nicht auszuschöpfen.

Die Preise werden auf die Themenschwerpunkte Sportliche Leistung, Inklusion, Innovation, Integration, Kooperationen und Sonstiges verteilt.

Über die Anzahl, Verteilung und die Höhe der Preise entscheidet eine vom Veranstalter bestimmte Jury, bestehend aus Vertretern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) sowie des Deutschen Behindertensportverbands (DBS).

Die Entscheidung über Anzahl, Verteilung und Höhe der Preisgelder ist unter anderem abhängig von der Anzahl und Qualität der eingereichten Bewerbungen.

Darüber hinaus sind für den Schwerpunkt „Sportliche Leistung“ die unter Ziffer 7.1 definierten Wertungsschlüssel (Anzahl der abgelegten Sportabzeichen im Verhältnis zur Anzahl der Schüler/Mitglieder/Mitarbeiter) bei der Bewertung und Gewinnerermittlung entscheidend.

Die Entscheidung der Jury ist für alle Teilnehmer bindend und kann nicht angefochten werden.

7.3 Publikumsvoting

Während der gesamten Laufzeit des Wettbewerbs können alle Beiträge im Rahmen eines Publikumsvotings online bewertet werden.

Die zehn Beiträge, die die meisten Stimmen erreicht haben, erhalten jeweils einen Geldpreis im Wert von 500,- Euro.

Die Entscheidung des Publikumsvotings ist für alle Teilnehmer bindend und kann nicht angefochten werden.

7.4 Gewinnauszahlung

Die Gewinne werden auf ein deutsches Girokonto überwiesen. Die Gewinne können nicht bar ausgezahlt, mit offenen Forderungen verrechnet oder auf eine andere Person übertragen werden. Die Kontodaten werden mit der Gewinnbenachrichtigung in einem separaten Rückmeldeformular abgefragt. Die Geldpreise sind an sportbezogene Sachausgaben oder Veranstaltungen gebunden.

8. Gewinnbenachrichtigung

Die Gewinner werden bis zum 31. Mai 2024 schriftlich oder per E-Mail unter Verwendung der im Teilnahmeformular angegebenen Adressdaten benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 6 Wochen nach dem Absenden der Gewinnbenachrichtigung und liegt (bei dem Themenschwerpunkt „Sportliche Leistung“) noch kein Nachweis vom Sportbund vor, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, einen neuen Gewinner zu ermitteln. Gleiches gilt, wenn der Gewinner den Gewinn nicht annimmt. Die Preise werden den Gewinnern unter Verwendung der im Rückmeldeformular angegebenen Kontodaten ausgezahlt.

9. Urheber- und Persönlichkeitsrechte

Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das räumlich und zeitlich unbeschränkte sowie inhaltlich auf den Sportabzeichen-Wettbewerb beschränkte einfache Nutzungsrecht ein für sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten an dem von ihm eingesandten Beitrag (Fotos, Filme, Text u. ä.) sowie der Beitragsidee, zum Zweck der Teilnahme am Wettbewerb und zur Verwendung in sozialen Netzwerken zur Darstellung des Engagements des Veranstalters im Bereich Sportförderung, soweit diese urheberrechtlich schutzfähig ist.

Hierzu zählen insbesondere das Recht zur Bearbeitung oder Umgestaltung der Beiträge, einschließlich Fotos und Filme, das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet. Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt unentgeltlich.

Der Veranstalter ist berechtigt, vorgenannte Rechte auch den Sparkassen einzuräumen.

Die Teilnehmer versichern, dass die durch sie eingesandten Beiträge, einschließlich Fotos und Filmen, frei von den Rechten Dritter – z. B. Urheberrechte, sonstige Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, sowie nach Kunsturhebergesetz und Datenschutzrecht sind, die der Nutzung nach diesen Teilnahmebedingungen entgegenstehen, und sie frei über den Beitrag, einschließlich Fotos und Filmen verfügen dürfen. Insbesondere garantieren sie, dass die Rechte sämtlicher Personen, die auf hochgeladenen Filmen oder Fotos abgebildet sind, insbesondere das Recht am eigenen Bild, beachtet wurden und sie sich die entsprechenden Nutzungs- und Weitergaberechte haben einräumen lassen.

Zu einer Nutzung der durch die Teilnehmer eingereichten Daten ist der Veranstalter berechtigt, aber nicht verpflichtet.

10. Änderung der Teilnahmebedingungen/Beendigungsrecht

Die Änderung der Teilnahmebedingungen bleibt vorbehalten; dies gilt insbesondere soweit die Änderung aufgrund von Gesetzesänderungen erforderlich ist.
Der Veranstalter behält sich außerdem vor, den Wettbewerb jederzeit und ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.

11. Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder wenn sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Der Veranstalter kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern.

12. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages gerade ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, im Falle der Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien.

Der Veranstalter haftet nicht für die unvollständige Übermittlung der Daten des Teilnehmers, sowie für sonstige Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren, es sei denn er hat die Schäden nach dem vorstehenden Absatz zu vertreten.

13. Datenschutz

Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, ist die Angabe personenbezogener Daten durch den Teilnehmer unerlässlich. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der DSGV als verantwortliche Stelle und die mit der Durchführung des Wettbewerbs beauftragte einheit.berlin GmbH die dazu erforderlichen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und vergleichbare Daten) zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz erhebt, verarbeitet und nutzt. Die personenbezogenen Daten und eingetragenen Wettbewerbsdaten (Anzahl Schüler/Studenten/Vereinsmitglieder/Mitarbeiter, Größe der Bildungseinrichtungen/Vereine/Unternehmen sowie die Bewerbungen) werden für die Preisverleihung an einzelne Sparkassen und zur Durchführung einzelner regionaler Sportabzeichen-Wettbewerbe an die Regionalverbände der Sparkassen-Finanzgruppe weitergegeben. Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeleitet, außer wenn der Teilnehmer zugestimmt hat.

Die Nutzung personenbezogener Daten zu werblichen Zwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die im Rahmen des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten werden nur zur Durchführung des Wettbewerbs verwendet und nach Abschluss des Wettbewerbs gelöscht.

Der Teilnehmer kann jederzeit seine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten widerrufen und somit von der Teilnahme zurücktreten.

Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte auch dem Menüpunkt „Datenschutz“ auf der Seite www.sportabzeichen-wettbewerb.de.

14. Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.